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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkauf-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen unter den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind für uns erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei Abänderungen einzelner Punkte dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Nebenabreden sind unwirksam.
1. Widerrufsrecht/-belehrung für den Onlineshop
Widerrufsrecht:
Privatkunden (hier Verbraucher gem. § 13 BGB) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail, Fax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Manderscheid Handelsghesellschaft mbH, Dresdener Straße 70, 02977 Hoyerswerda, Faxnummer: 0 35 71 / 42 02 11, E-Mail: zentrale@manderscheid.net.
Widerrufgsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bis zu einem Warenwert von 40 Euro haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Wir akzeptieren keine unfreie Rücksendungen, bitte frankieren Sie die Rücksendungen ausreichend. Wir erstatten Ihnen das Porto gem. den Preisen der Deutschen Post AG.
2. Angebote und Auftrag
Unsere Angebote sind stets freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung anerkennt der Käufer diese Bedingungen. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bei Annahme des Kaufvertrags wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorrausgesetzt. Später eingehende, nicht befriedigende Auskünfte berechtigen uns, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Vorkasse zu verlangen.
3. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk. Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versands. Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Preisänderungen bleiben vorbehalten, falls sich die Selbstkosten, vor allem aus Lohn- und Kostengründen oder wegen Änderung der öffentlichen Gebühren, Angaben und Steuern, bis zum Lieferungstag ändern.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsführung. Lieferzeitangaben sind nur annähernd. Betriebsstörungen aller Art bei uns und unseren Lieferanten und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen zu verlängern, und wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns ohne unser Verschulden die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr in jedem Fall auf dem Käufer zurück.
5. Zahlung  
Ihre jeweiligen Zahlungsbedingungenen entnehmen Sie bitte dem Aufdruck in Ihrer Rechnung. Bleibt der Käufer bei Ratenzahlungen mit einer vereinbarten Rate im Rückstand, wird die jeweilige Gesamtforderung einschließlich Nebenforderungen sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels behalten wir uns vor, Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen irgendwelcher Ansprüche oder eine Aufrechnung sind ausgeschlossen.
6. Garantie-Regeln 
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Aussehen und Abmessungen der Ware berechtigen nicht zur Reklamationen. Mängel und Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche übernehmen namhafte Werkzeughersteller im Falle von Material- und/oder Herstellungsfehler Garantie. Die Garantiezeit beträgt bei gewerblich/beruflichem Gebrauch 12 Monate und bei ausschließlich privatem Gebrauch 24 Monate.
Voraussetzungen für die Anerkennung des Garantieanspruchs sind:
1. Kaufort und Kaufnachweis
Der Kaufort muss innerhalb der EU liegen. Als Kaufnachweis gilt auch der maschinell erstellte Original-Kaufbeleg, aus dem die Käuferadresse, das Kaufdatum und die Typenbezeichnung des Produktes hervorgehen.
2. Einsatz der Produkte und Beachtung der Bedienungsanleitung
Die Bedienungsanleitung für das jeweilige Produkt sowie die Sicherheitshinweise müssen beachtet worden sein. Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Benutzung von ungeeignetem Zubehör können nicht als Garantie anerkannt werden.
3. Wartungs- und Reinigungsarbeiten
Eine regelmäßige Wartung und Reinigung des Produktes nach den Angaben in der Bedienungsanleitung ist unabdingbar. Schäden aufgrund nicht sachgemäß durchgeführter Wartungs- und Reinigungsarbeiten können nicht als Garantie anerkannt werden.
4. Original-Ersatzteile und Original-Zubehör
Es ist sicherzustellen, dass nur Original-Ersatzteile und Original-Zubehör verwendet werden, die bei uns bezogen werden können. Beim Einsatz von Nicht-Original-Ersatzteilen oder Nicht-Original-Zubehören sind Folgeschäden und erhöhte Unfallgefahr nicht auszuschließen. Diese Folgeschäden unterliegen nicht der Garantie. Für zerlegte Produkte ist der Garantieanspruch erloschen.
5. Verschleißteile
Verschiedene Bauteile unterliegen gebrauchsbedingtem Verschleiß bzw. einer normalen Abnutzung. Dies sind z.B. Kohlebürsten, Kabel, Akkus, Kupplungen, Werkzeugaufnahmen, alle Einsatzwerkzeuge und eventuell speziell in der Bedienungsanleitung genannte Verschleißteile. Verschleißteile sind nicht Bestandteil der Garantie.
Unsere Garantieleistungen und Abwicklungswünsche:
-           Kostenlose Behebung aller in der Garantiezeit auftretenden Mängel mit Maßnahmen nach unserer Wahl (Reparatur oder Ersatzlieferung) -           Verwenden Sie bitte das Reparatur-Auftragsformular des Herstellers
Weitere Details siehe Garantieerklärung der einzelnen Hersteller.
Die Mangelanzeige befreit den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Sonstige Mängelansprüche und Ersatzansprüche des Käufers, vor allem für Nebenkosten und Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
1.         Die gelieferten Waren bleiben bis zu Ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen. 2.         Für den Fall der Verarbeitung und anschließender Veräußerung gilt folgende Ergänzung: a)        Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung der Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer Eigentum des Verkäufers. b)        Die Befugnis des Käufers, im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, auf erste Anforderung des Verkäufers die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Der Verkäufer wird dem Käufer für zurückgenommene, unverarbeitete Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der bestmöglichen Verwertung erzielt. (§ 254 BGB: In einem Wiederruf oder einem Verlangen auf Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag). c)        Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. d)        Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass dem Verkäufer hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache, Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. e)        Der Verkäufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die neue Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. f)         Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und ihm der Verkäufer keine andere Anweisung gibt. g)        Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen. h)        Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl in soweit freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernder Forderungen um 10% übersteigt. i)          Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. j)          Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, dem Verkäufer eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltesware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden. 3.         Sollte der Verkäufer im Interesse des Käufers Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck-Wechselzahlung), so bleibt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen bis der Verkäufer aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt ist.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckrecht, ist Hoyerswerda. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Der Verkäufer behält sich vor, jedes andere nach den gesetzlichen Vorschriften zuständige Gericht anzurufen.

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